Martin Luther wurde nach dem Reichstag zu Worms 1521 mit der Reichsacht belegt, den Entwurf hierzu habe der päpstliche Nuntius Hieronymus Aleander verfasst. Der Reichstag verhängte am 26. Mai 1521 das auf den 8. Mai rückdatierte, vom Kaiser gezeichnete Wormser Edikt über ihn.[3] Mit der Reichsacht war eine Ächtung (Fried- und Rechtloserklärung) erlassen, die sich auf das ganze Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erstreckte und die mit dem Verbot seiner Werke und Verbreitung seiner Schriften einherging. Er war nunmehr „vogelfrei“. Gemäß der Zusage an seinen Kurfürsten erhielt er freies Geleit. Später bereute Karl V. diese Zusage, weil die folgende Reformation die Einheit seines Reiches zerstörte.
Der Geächtete wurde am Abend des 4. Mai 1521 auf dem Heimweg nahe Schloss Altenstein bei Bad Liebenstein von Friedrichs Leuten, angeführt von den Rittern Burkhard Hund von Wenkheim und Hans Sittich von Berlepsch zum Schein gefangen genommen, entführt und auf der Eisenacher Wartburg festgesetzt, um ihn der Gefahr einer Verfolgung zu entziehen. Vom 4. Mai 1521 bis 1. März 1522 weilte Martin Luther auf der Wartburg. Sein Aufenthalt sollte ein Geheimnis bleiben, daher wurde er in dieser Zeit zum „Junker Jörg“. Luthers spartanisch eingerichtetes Quartier war eine kleine Stube über dem ersten Burghof, die zum Kavaliersgefängnis bestimmt war. Hier nutzte er die erzwungene Rast, um sich für künftige theologische Auseinandersetzungen zu wappnen und um das Projekt einer Übersetzung des Neuen Testaments in die deutsche Sprache zu verwirklichen.